Laut dem Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin) und Joachim Grigoleit (TU Dortmund) unterliegt die Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus  „staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung“. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bedürfen die Träger „eines gewissen Maßes an Finanzsicherheit“.

Die Ersteller des Gutachten und die Auftraggeber fordern die Parteien im Bundestag auf, die nötige Finanzierungssicherheit durch Schaffung geeigneter Strukturen auf Bundesebene sicherzustellen. Verfassungsrechtlich möglich sei dies mit einer Stiftung oder einer GmbH zur Förderung dieser gesellschaftlichen Arbeit.

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Beispiele aus der Praxis

Ein bekanntes Beispiel der Finanzierungs-Problematik ist die Aussteiger-Initiative „Exit“. Seit dem Jahr 2000 unterstützt Exit  fast 500 Menschen beim Ausstieg aus der rechtsradikalen Szene. Trotz erfolgreicher Arbeit stand die Initiative aufgrund auslaufender Förderprogramme kurz vor dem Aus. Erst die Zusicherung des Bundesfamilienministeriums die Förderung zu übernehmen, konnte die weitere Arbeit sicher stellen.

Auch die Finanzierung des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN steht bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts für das Jahr 2014 auf wackligen Beinen. Planmäßig läuft das Bundesprogramm zum 31.Dezember 2013 aus und soll erst 2015 fortgesetzt werden. Allerdings sichert das Bundesfamilienministerium in der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag zu: „Sofern eine Projektverlängerung aus konzeptionellen Gründen angezeigt ist, ist eine Weiterführung in 2014 im Rahmen der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln grundsätzlich möglich.“