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Details
Zuletzt aktualisiert: 01. Mai 2022

Geschäftsordnung des Begleitausschuss

 für die Arbeit des in der Partnerschaft für Demokratie in der Stadt und im Landkreis Bad Kreuznach

Der Begleitausschuss für das Förderprogramm „Demokratie leben!" für das Gebiet der Stadt und des Landkreises Bad Kreuznach gibt sich in seiner Sitzung am 02.02.2022 im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Bad Kreuznach und der Landrätin des Kreises Bad Kreuznach folgende Grundsätze:

Präambel

Mit der Aufnahme des Landkreises und der Stadt Bad Kreuznach in das Förderprogramm „Demokratie leben!" besteht die Notwendigkeit, einen Begleitausschuss einzurichten. Der Begleitausschuss nimmt in Kooperation mit der Lokalen Koordinierungsstelle im Jugendreferat des Kirchenkreises An Nahe und Glan und dem federführenden Amt folgende Aufgaben wahr:

  • Der regelmäßige Austausch über die aktuelle Situation in der Stadt und im Landkreis Bad Kreuznach bezogen auf die Zielformulierung der Partnerschaft für Demokratie sowie deren Bewertung und die Ausschreibung geeigneter Projekte

  • die Bewertung und Entscheidung über die eingereichten Projektanträge im Aktionsfonds von „Demokratie leben“ und im lokalen Fonds „Kreuznach für Vielfalt“

  • die Festlegung und Umsetzung von geeigneten Projekten in Kooperation mit interessierten Projektträgern

  • die strategische Planung und Organisation sowie die Fortschreibung und Umsetzung der Ziele der Partnerschaft

  • die Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Partnerschaft unter Berücksichtigung der Anforderungen durch das Bundesprogramm

Hierzu werden die nachfolgend dargestellten inhaltlichen Anforderungen und die damit verbundene Vorgehensweise festgelegt.

I. Zusammensetzung:

Im Begleitausschuss arbeiten Vertreter*innen des Ämternetzwerkes, der anerkannten Träger der Jugendhilfe und weitere im Thema erfahrene zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit.

Der Begleitausschuss konstituierte sich am 20.04.2020 erstmalig. Folgende Mitglieder sind aktuell durch die Leitung der Verwaltung der beantragenden Kommune berufen.

Stand: 14. Februar 2022

  • Günter Kistner und Gianluca Giongo, Fach- und Koordinierungsstelle
  • Bettina Dickes, Landrätin des Kreises Bad Kreuznach
  • Laura Schäfer, Amt für Kinder und Jugend Stadt Bad Kreuznach
  • Manfred Thesing, Netzwerk am Turm
  • Nadine Giusto, Internationaler Bund Bad Sobernheim
  • Susanne Mülhausen, Fachstelle f. Kinder- und Jugendpastoral Bad Kreuznach
  • Juliane Rohrbacher, Alternative JugendKultur Bad Kreuznach e.V.
  • Anika Weinsheimer, Evangelische Jugend im Kirchenkreis An Nahe und Glan
  • Claudia Eider, „Integration durch Sport“
  • Vanessa Berg, Stadtjugendförderung Bad Kreuznach
  • Stefanie Demand, Evangelische Kirchengemeinde Kirn
  • Karola Wolf, Kreisjugendförderung Bad Kreuznach
  • Anne-Sophie Pfeifer, Kreisjugendring Bad Kreuznach
  • Renate Ziegler, Kunstwerkstatt Bad Kreuznach
  • Siegfried Pick, Netzwerk am Turm
  • Stefanie Bartlett

Bei Bedarf können sachkundige Personen aus Fachämtern der Stadt und der Kreisverwaltung oder interessierte Bürger*innen zu den Sitzungen als externe Sachverständige zusätzlich mit beratender Stimme eingeladen werden. Diese können auch im Auftrag des Begleitausschusses tätig werden.

Die Mitglieder des Begleitausschusses werden mit der Antragstellung bestimmt. Sie werden für den Zeitraum von fünf Jahren benannt. Beendet ein Mitglied des Begleitausschusses die Mitarbeit im Begleitausschuss vorzeitig, so geschieht die Nachberufung eines neuen Mitgliedes auf Vorschlag des Begleitausschusses durch die Leitung der Verwaltung der beantragenden Kommune.

Ein Mitglied kann aus dem Begleitausschuss ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser liegt vor, wenn das Mitglied gegen die Interessen oder die Ziele des Förderprogramms verstößt. Der Ausschluss erfolgt nach vorheriger Diskussion im Begleitausschuss durch die Leitung der Verwaltung der beantragenden Kommune.

II. Arbeitsmodalitäten des Begleitausschusses

  1. Innerhalb des Begleitausschusses sind alle Mitglieder gleichberechtigt. Eine Stimmübertragung ist nur bei den kommunalen Vertreter*innen möglich. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen, aktiven und kooperativen Zusammenarbeit. Die Mitwirkung im Ausschuss ist unentgeltlich.

  2. Die Organisation der Ausschusstreffen, einschließlich Einladung, Moderation und Nachbereitung (Ergebnisprotokolle), obliegt der Lokalen Koordinierungsstelle. Der Begleitausschuss trifft sich regelmäßig nach Vereinbarung, mindestens jedoch einmal vierteljährlich.

  3. Die Sitzungstermine des Begleitausschusses werden in der Regel in einer der vorhergehenden Sitzungen abgestimmt. Das Protokoll der letzten Sitzung und die Terminbestätigung für die nächste Sitzung werden innerhalb von vier Wochen nach der letzten Sitzung per E-Mail versandt. Die Tagesordnung mit den entsprechenden Unterlagen geht allen Mitgliedern des Begleitausschusses in der Regel eine Woche vor der Sitzung per E-Mail zu.

  4. Aktuelle Informationen werden per E-Mail an die Mitglieder des Begleitausschusses weitergeleitet.

  5. Der Begleitausschuss ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder arbeits- und beschlussfähig. Der Begleitausschuss wirkt während des gesamten Förderzeitraums. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

  6. Bei der Entscheidung über ein Projekt, dass den Zuständigkeit-oder Arbeitsbereich eines Mitgliedes betrifft, darf dieses Mitglied bei den unmittelbar verfahrenserheblichen Beratungen und Abstimmungen nicht teilnehmen.

  7. Der Begleitausschuss legt die Antragsfristen für die Bewerbung mit Projekten fest.

  8. Die Abstimmung über die Projektbewilligung erfolgt im nicht öffentlichen Teil.

  9. Die Mitglieder verpflichten sich in der Antragsphase über Projektinhalte zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die Ausschussmitglieder von den Projekt- / Maßnahmeträger*innen zur Kenntnis erhalten.

  10. Die interne oder externe Koordinierungsstelle informieren die Öffentlichkeit über die Sitzungs- bzw. die Beratungsergebnisse.

III. Antragstellung und Bewertung der eingehenden Projekte

Die Antragstellung für ein Projekt erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Stammblatt 1. Das Formblatt wird auf der Website www.kreuznach-fuer-vielfalt.de veröffentlicht.

Grundlage der Bewertung sind die in der Antragstellung festgelegten Ziele der Partnerschaft für Demokratie in Stadt und Landkreis Bad Kreuznach. Zur Erfüllung dieser Zielstellungen werden geeignete Projekte durch den Begleitausschuss ausgewählt. Bei der Entscheidung sollen die folgenden formalen und inhaltlichen Kriterien berücksichtigt werden.

Formale Kriterien:

  • Es soll eine gleichmäßige Verteilung der Projekte auf Kreis und Stadtebene erreicht werden.

  • Idealerweise soll es zu einer Mischung von kleineren und größeren Projekten kommen.

  • Es sollen möglichst viele Träger in die Projektförderung kommen.

  • Die Antragsteller kommen aus der Stadt oder dem Landkreis Bad Kreuznach

  • Der Antragsteller ist ein gemeinnütziger Verein oder ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe

Inhaltliche Kriterien:

  • Das Projekt entspricht der Zielsetzung, der Zielgruppe und dem Handlungskonzept der Partnerschaft für Demokratie (PfD).

  • Alle Schwerpunktzielsetzungen der PfD sollen durch Einzelprojekte abgedeckt werden.

  • Je mehr Kooperationspartner*innen vor Ort aktiv in die Einzelprojekte eingebunden sind, desto förderungswürdiger sind die Projekte.

  • Je nachhaltiger und je kontinuierlicher das Projekt angelegt ist, desto förderungswürdiger.

  • Positive oder negative Erfahrungen mit den jeweiligen Projektträgern sollen in den folgenden Förderzeiträumen bei der Vergabe berücksichtigt werden.

Ausschlusskriterien:

  • Externe lokal nicht vernetzte Träger werden nicht gefördert

  • Schulen und Kindertagesstätten werden nicht gefördert

  • Kommunale Träger werden nicht gefördert

  • Projekte die in Kooperation mit einer Schule während der Schulzeit stattfinden

  • Projekte, die bereits durch eine Regelförderung voll finanziert sind.

Die Anträge werden bei der externen oder lokalen Koordinierungsstelle eingereicht. Die Koordinierungsstellen sichtet die Unterlagen und legt sie mit einer Empfehlung dem Begleitausschuss zur Entscheidung vor.

Die Antragsteller*innen können zur Präsentation ihres Projektes in den Begleitausschuss eingeladen werden.

Antrag, Einschätzung und ggf. Ergebnis der Präsentation sind Basis für die Entscheidung des Begleitausschusses.

Alle Entscheidungen des Begleitausschusses sind mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zu treffen. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen.

Bei Förderentscheidungen, die den Zuständigkeits- oder Arbeitsbereich eines Mitgliedes betreffen, ist dieses Mitglied wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.

IV. Auswertung und Evaluation

Jedes Jahr findet zumindest eine Klausurtagung des Begleitausschusses statt in der die Arbeit des vergangenen Jahres ausgewertet wird.

Die Projektträger dokumentieren ihre Arbeit durch das Stammblatt 2 und stellen zusätzlich entsprechende Informationen für die Website der Partnerschaft zur Verfügung.

Bad Kreuznach, 2.2.2022

 

 

Begleitausschuss

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Nächste Sitzung

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am Donnerstag, 2. März 2023, 9-12 Uhr in der Mühle statt.

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Über uns

Kreuznach für Vielfalt ist das Netzwerk der Vereine und Verbände aus Stadt und Landkreis Bad Kreuznach, das sich dafür einsetzt, Demokratie zu fördern, Partizipation zu stärken, für Vielfalt und Diskriminierungen zu sensibilisieren sowie Rechtsextremismus vorzubeugen und politische Radikalisierung zu verhindern.

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