Informationen zur Antragstellung
Haben Sie eine Projektidee? Möchten Sie ein Projekt durchführen, das unseren Zielen entspricht?
Ein Gespräch mit der lokalen Koordinierungsstelle vor Antragsstellung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Vereine, Verbände und Initiativen sind eingeladen sich mit ihren Projekten, die in der Stadt oder im Landkreis Bad Kreuznach stattfinden sollen, für die Förderung zu bewerben und einen Antrag an den Begleitausschuss zu stellen.
Der Begleitausschuss entscheidet dann, ob das Projekt im Rahmen des Bundesförderprogramms oder des lokalen Förderfonds durchgeführt wird. Dies ist abhängig von der Zielsetzung des Projektes. Der Antrag ist jeweils der Gleiche.
Als Antragstellende und Zuwendungsempfänger*innen für die Einzelprojekte kommen grundsätzlich alle nichtstaatlichen Organisationen in Betracht, die die fachlichen Voraussetzungen für die geplanten Projekte erfüllen.
Für Projekte, die in Kooperation mehrerer Träger durchgeführt werden, wird nur ein Projektantrag eingereicht.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Der Antrag auf Durchführung eines Einzelprojekts wird auf dem dafür vorgesehenen Projektstammblatt 1 an die lokale Koordinierungsstelle in Bad Kreuznach gerichtet.
Version vom 8. März 2023:
Ein vollständig ausgefüllter Antrag mit rechtskräftiger Unterschrift und transparenter Kostenaufstellung muss eine Woche vor einer Sitzung des Begleitausschusses der Koordinierungsstelle in digitaler und schriftlicher Form vorliegen. Den nächsten Termin erfahren Sie unter dem Menüpunkt Begleitausschuss.
Aus der Bewerbung ergibt sich kein Anspruch auf Förderung des Einzelprojekts.
Nach welchen Kriterien werden Anträge bewilligt?
Der Begleitausschuss wird über den Antrag diskutieren und entscheiden.
Dabei liegen verschiedene Kriterien zugrunde:
- Das Projekt soll in Stadt und/oder Kreis Bad Kreuznach durchgeführt werden.
- Die Zielgruppe des Projektes soll aus Kindern und/oder Jugendlichen oder aus Multiplikator*innen, die mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeiten, bestehen.
- Das Projekt verfolgt mindestens eines der regionalen Ziele.
- Der Träger des Projektes soll eine regionale Bindung haben, in der Jugendhilfe erfahren sein und professionell und seriös arbeiten.
- Eine vielfältige Kooperation ist erwünscht.
- Das Projekt strebt eine nachhaltige auf Dauer angelegte Wirkung im Verhalten bei den Teilnehmenden an.
Wichtig bei der Antragstellung sind genaue Überlegungen, welche Ziele mit dem Angebot verfolgt werden und mit welchem Konzept die Ziele erreicht werden sollen.
Wer wird nicht gefördert?
- Externe lokal nicht vernetzte Träger werden nicht gefördert.
- Schulen und Kindertagesstätten werden nicht gefördert.
- Kommunale Träger werden nicht gefördert.
- Projekte die in Kooperation mit einer Schule während der Schulzeit stattfinden werden nicht gefördert
- Projekte, die bereits durch eine Regelförderung voll finanziert sind werden nicht gefördert.